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Interesse an einem Garten? Tut uns leid...

Das Interesse an unseren Gärten ist riesig – darüber freuen wir uns natürlich sehr!

Leider können wir derzeit keine neuen Bewerbungen für einen freien Garten mehr annehmen.
Auch Vormerkungen können leider nicht mehr vorgenommen werden – unsere Warteliste ist voll.

Wir bitten deshalb von weiteren Anfragen abzusehen und um Ihr Verständnis!

Sobald unsere Warteliste wieder aufnahmebereit ist, werden wir Sie an gleicher Stelle informieren.

 

 

Gartenvergabe

Information für interessierte Neumitglieder und Pachtinteressenten


Der Verein verpachtet bei Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Verein und Aufgabe seines Unterpachtvertrages einzelne Parzellen der Kleingartenanlage neu an seine Mitglieder.

Aufgrund der Vereinssatzung ist der Verein dabei selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen.

Die zur Weitergabe angebotenen Parzellen sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität auf Wunsch des bisherigen Pächters in den Schaukästen rot markiert und auf der Vereinshomepage veröffentlicht.

Der Pachtzins wird jährlich im Voraus zusammen mit dem durch die Vereinsmitgliedschaft notwendigen Beitrag, einer zweckgebundenen Rücklage und ggf. einer Stromvorauszahlung an den Verein entrichtet.

Die Neupächter erhalten mit dem Mitgliedsantrag und Pachtvertrag eine Ausfertigung der Vereinssatzung, der Gartenordnung und einen Auszug aus dem Bebauungsplan, die ein wesentlicher Bestandteil der Verträge sind.

In den Pachtverträgen ist festgelegt, dass die Pächter berechtigt sind, bei Übertragung der Pachtverträge an Neumitglieder die Ablösung ihrer getätigten Investitionen vom Nachpächter zu verlangen.

Der Vorstand informiert Sie gerne und hält nähere Informationen über individuelle Übernahmekonditionen bereit. Bei Interesse an der Übernahme eines Pachtvertrages und Eintritt in den Verein kontaktieren Sie uns bitte schriftlich.

Sie sind auch herzlich zu unseren Sprechstunden willkommen, welche jeden ersten Samstag im Monat von 15-17 Uhr

E-Mail: info@holiday-kleingarten.de

Bitte füllen Sie das unten stehende Formular aus und ein Ansprechpartner für die Mitgliedschaft wird sich so bald wie möglich bei Ihnen melden.

Durch * gekennzeichnete Felder sind erforderlich.

Merkblatt für Mitglieder 

bei beabsichtigter Aufgabe des Pachtvertrages und der Mitgliedschaft

Aufgabe des Vereins ist die Weiterverpachtung der Parzellen an seine Mitglieder. Wir als Vorstand bemühen uns deshalb, die Nachfolgefindung zügig voran zu treiben. Der Verein ist auch hier selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen lnteressen.

Bitte unterstützen Sie uns dabei !

Ein Austritt aus der Mitgliedschaft des Vereins und die Kündigung eines Pachtvertrages sind schriftlich zu erklären, gleichzeitig können Sie einen Nachpächter benennen.

Nach §2 Ziffer 4 der Pachtverträge haben die Pächter das Recht, die Ablösung ihrer getätigten lnvestitionen vom Nachpächter zu verlangen. Deshalb bitten wir Sie uns möglichst rechtzeitig ihre Absicht, einen Nachpächter zu suchen und lhre finanziellen Vorstellungen, mitzuteilen. Falls Sie Dritte mit der Suche nach einem Nachpächter beauftragt haben oder dies beabsichtigen, findet auch dies Eingang in unsere Unterlagen.
Nur so können wir die uns bekannten lnteressenten auf lhre Parzelle aufmerksam machen. lhre Parzelle können wir im Schaukasten markieren.
Auf Wunsch erstellt der Schriftführer des Vereins Unterlagen über die angebotene Pachtübernahme mit Bildern der Parzelle. Es besteht die Möglichkeit, ein Exposé auf der Vereinshomepage mit lhrer Erreichba rkeit zu veröffentlichen.

Da zwischen den neuen Pächtern und dem Verein neue Verträge abgeschlossen und an dieneuen Pächter wichtige Unterlagen ausgehändigt werden müssen, benötigen wir von den Nachpächtern zunächst die Anträge zur Vereinsmitgliedschaft.

Für Rückfragen steht lhnen der Vorstand gerne zu den Sprechzeiten oder auch schriftlich zur Verfügung.

Der Vorstand

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