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Gemeinschaftsarbeiten / Arbeitsstunden

Veröffentlicht am 18.07.2020

Sicherleich fragen sich viele wie es mit den Arbeitsstunden und der Gemeinschaftsarbeit aussieht in diesem speziellen Jahr. Hier ein paar Dinge dazu..

Die Natur macht natürlich keine Pause und alles wächst. Die Vereinsmitglieder fereun sich diese Jahr wohl besonders diesen Flecken Erde zu haben, welchen Sie ihre Gartenparzelle nennen. So werden auch die Wege häufiger genutzt als vielleicht in anderen Jahren. Dies und natürlich noch viel mehr bringt es mit sich, dass Dinge verschleißen, kaputt gehen oder auch etwas abbekommen. 

Somit ist es auch erforderlich, dass wir zusammen die Anlage pflegen und an der einen oder anderen Stelle reparieren müssen. Dies wird in diesem Jahr nicht anders sein und somit ist der Verein auf die Arbeitsstunden angewiesen, wo jeder seine Muskelkraft, seine Ideen und Willen einbringen kann.

Natürlich müssen Material und Arbeitsmittel besorgt werden, was einfach ein finanzieller Aufwand ist. Dieser ist natürlich auch nicht in den Zeiten von Corona zu unterschätzen. Sicherungen und Lampen gehen ja trotzdem kaputt.

Somit ist der Verein auf beides angewiesen, auf die durch Muskelkraft erbrachten Arbeitsstunden und auf finanziell ausgeglichenen Arbeitsstunden. 

Wie schon geschrieben, wird sich daran auch dieses Jahr nichts ändern. So werden wir ab August wieder Arbeitseinsätze durchführen. Es werden auch nun vermehrt Arbeitseinsätze durchgeführt, damit jeder die Möglichkeit hat die vereinbarten 6 Stunden leisten zu können.

Natürlich hat auch jeder die Möglichkeit außerhalb der Arbeitseinsätze seine Arbeitsstunden zu leisten. Kompostplatz und unsere Hauptwege brauchen immer etwas Pflege. (Wege vor den Gärten sind selbstständig zu pflegen und werden nicht mit den Arbeitsstunden verrechnet).

Hier reicht es meist aus dem Vorstand einen kurzen Hinweis zu geben, wann etwas gemacht wurde.

Was nicht passieren wird, dass die Anzahl der zu erbringenden Arbeitsstunden verringert wird. Der sich ggf. daraus ergebende finanzielle Ausgleich für nicht geleistete Arbeitsstunden wird auch nicht verringert.   

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